Gehörschutz (PSA)
Europa – USA/Kanada – Australien/Neuseeland
Im akkreditierten Prüflabor werden Gehörschützer nach relevanten Standards für Europa, USA/Canada und Australien/Neuseeland geprüft.
PZT ist durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) als Prüflabor und Zertifizierungsstelle für die Baumusterprüfung gemäß Richtlinie 89/686/EWG und Verordnung (EU) 2016/425 (Grundlage für das CE-Zeichen) akkreditiert.
Der Akkreditierungsumfang umfasst die komplette Normenreihe EN 352:
- EN 352-1: Kapselgehörschützer
- EN 352-2: Gehörschutzstöpsel
- EN 352-3: An Industriehelmen befestigte Kapselgehörschützer
- EN 352-4: Pegelabhängige Kapselgehörschützer
- EN 352-5: Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation
- EN 352-6: Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtung
- EN 352-7: Pegelabhängige dämmende Gehörschutzstöpsel
- EN 352-8: Audiokapselgehörschützer für Unterhaltungszwecke
Die Konformitätstests für USA/Kanada und/oder Australien/Neuseeland können parallel zur Prüfung für Europa durchgeführt werden. Auf Basis des PZT-Prüfberichts dürfen Gehörschützer in den Ländern vermarktet werden.
Die Prüfungen werden nach folgenden ANSI Standars durchgeführt:
- ANSI S3.19-1974
- ANSI / ASA S 2.6-2008 bzw. ANSI / ASA S 12.86-2007
Gehörschützer werden durch den Standard “CSA Z94.2-02 (R2011) Entitled: Hearing Protective Devices – Performance, Selection, Care and Use” reguliert.
Es können die Schalldämmwerte nach ANSI S3.19 beziehungsweise S12.6 verwendet werden. Ergänzt um eine Klassenangabe.
Die Prüfungen werden nach dem Australian/New Zealand Standard durchgeführt, AS/NZS 1270:2002 (Acoustics-Hearing Protector).
Impulslärm
Messung der Schalldämmung für Gehörschützer, die in Bereichen mit hohem Impuls-Geräusch (Jagd, Polizei, Militär) eingesetzt werden. Die Prüfungen basieren auf dem ANSI-Standard ANSI/ASA S12.42-201. Der relevante Kennwert ist der IPIL (impulse peak insertion loss).
Optional: Überprüfung der Anforderungen der deutschen Polizei an Gehörschützer, die für die Schießaus- und fortbildung eingesetzt werden. Grundlage ist die Technische Richtlinie “Gehörschützer für das Schießen” herausgegeben vom Polizeitechnischen Institut (PTI).