Start Zertifizierungsstelle GS-Zeichen

GS-Zeichen

GS-Prüfstelle PZT

PZT ist von der ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) anerkannt als GS-Prüfstelle für

  • Kopfschutz (Kategorie II)
  • Schutzhandschuhe (Kategorie II)
  • Schutzkleidung (Kategorie II)
  • Brandbegrenzungsdecken

Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Zeichen. Der Hersteller entscheidet selbst, ob ein Antrag auf Zuerkennung des GS-Zeichens gestellt wird.

Das GS-Zeichen hat seine Rechtsgrundlage im Abschnitt 5 (§§ 2-23) des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Es zeigt an, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung und auch bei vorhersehbarer Fehlanwendung des gekennzeichneten Produktes die Sicherheit und Gesundheit des Nutzers nicht gefährdet sind.

Hinweis: PSA Kategorie III – Produkte sind nicht GS-fähig.

GS Zeichen 2024

Antragsunterlagen GS-Prüfung

Antrag ProdSG GS-Zeichen
Herstellererklärung GS