GS-Zeichen
GS-Prüfstelle PZT
PZT ist von der ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) anerkannt als GS-Prüfstelle für
- Kopfschutz (Helme der Kategorie II)
- Schutzhandschuhe (Handschuhe der Kategorie II)
Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Zeichen. Der Hersteller entscheidet selbst, ob ein Antrag auf Zuerkennung des GS-Zeichens gestellt wird.
Das GS-Zeichen hat seine Rechtsgrundlage im Abschnitt 5 (§§ 2-23) des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Es zeigt an, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung und auch bei vorhersehbarer Fehlanwendung des gekennzeichneten Produktes die Sicherheit und Gesundheit des Nutzers nicht gefährdet sind.
HInweis: PSA Kategorie III – Produkte sind nicht GS-fähig.
Antragsunterlagen GS-Prüfung
Die Antragsunterlagen zur GS-Prüfung stehen Ihnen auf der jeweiligen Seite zur Verfügung: