
Beschwerden und Einsprüche
Bei Streitfragen, die sich aus der Tätigkeit der Zertifizierungsstelle ergeben, kann jede Vertragspartei die Geschäftsführung der PZT GmbH anrufen. Diese ist bemüht, im Sinne einer Schlichtungsstelle gemeinsam mit dem Auftraggeber und den Leitern des Prüflaborators und der Zertifizierungsstelle den Streitfall zu klären.
Informationen zum Beschwerdeverfahren PDF 100KB