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Beschwerden und Einsprüche

Bei Streitfragen, die sich aus der Tätigkeit der Zertifizierungsstelle ergeben, kann jede Vertragspartei die Geschäftsführung der PZT GmbH anrufen. Diese ist bemüht, im Sinne einer Schlichtungsstelle gemeinsam mit dem Auftraggeber und den Leitern des Prüflaborators und der Zertifizierungsstelle den Streitfall zu klären.